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Nachweisberechtigte nach Thüringer Bauordnung |
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Die Ingenieurkammer Thüringen und die Architektenkammer Thüringen geben auf dieser Seite die Eintragungen in die Listen der bautechnischen Nachweisberechtigten für den Standsicherheitsnachweis, den Brandschutznachweis und den Nachweis nach der Energieeinsparverordnung bekannt. Dies auf der Grundlage der Thüringer Bauordnung vom 16. März 2004 – veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen Nr. 08/2004 vom 23. März 2004 – wonach die Architektenkammer Thüringen und die Ingenieurkammer Thüringen zur gemeinsamen Führung der Listen für die bautechnischen Nachweisberechtigten nach §63d Abs.6 beauftragt sind. Geographische SucheKlicken Sie auf einen Landkreis, um eine Liste aller Fachplaner der entsprechenden Region zu erhalten.
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Sitzungstermine der Kommissionen
StandsicherheitsnachweisDie Verwaltung dieser Liste erfolgt in der Ingenieurkammer Thüringen. Antragsformulare und weitere Informationen Brandschutznachweis und Nachweis nach EnergieeinsparverordnungDie Verwaltung dieser Listen erfolgt in der Architektenkammer Thüringen. Antragsformulare und weitere Informationen Links |
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Redaktion | Umsetzung: Kohlhaas & Kohlhaas |
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